{"id":1852,"date":"2021-03-07T13:01:48","date_gmt":"2021-03-07T11:01:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mg-herrath.de\/home\/?page_id=1852"},"modified":"2025-11-04T22:43:33","modified_gmt":"2025-11-04T20:43:33","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.mg-herrath.de\/home\/?page_id=1852","title":{"rendered":"Die Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-85186583-4253-4573-aef4-463f9142e9a3\" href=\"http:\/\/www.mg-herrath.de\/home\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Satzung_DHV_Herrath_02.07.2016.pdf\">Satzung_DHV_Herrath_02.07.2016<\/a><a href=\"http:\/\/www.mg-herrath.de\/home\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Satzung_DHV_Herrath_02.07.2016.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-85186583-4253-4573-aef4-463f9142e9a3\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<h1><em>&nbsp;<\/em><\/h1>\n\n\n\n<h1 id=\"satzung-des-vereins-fur-heimat-und-denkmalpflege-herrath\">Satzung des Vereins f\u00fcr Heimat- und Denkmalpflege Herrath<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein\nf\u00fchrt den Namen \u201dVerein f\u00fcr Heimat- und Denkmalpflege Herrath\u201d. <\/p>\n\n\n\n<p>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz \u201ee. V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz des Vereins ist M\u00f6nchengladbach.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein setzt die Arbeit des 1922 gegr\u00fcndeten Vereins f\u00fcr Heimat- und Denkmalpflege Herrath fort. Der Zweck des Vereins besteht in der F\u00f6rderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde. Er setzt sich zur Aufgabe, das Brauchtum und den Heimatgedanken zu f\u00f6rdern und die Verbundenheit mit dem Ort zu st\u00e4rken. Der Verein setzt sich daf\u00fcr ein, dass das Ortsbild erhalten bleibt und der Ort versch\u00f6nert wird. Er wird Veranstaltungen durchf\u00fchren, die den Gemeinschaftsgeist f\u00f6rdern sollen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein\nist parteipolitisch und konfessionell unabh\u00e4ngig und neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Die im Laufe des Gesch\u00e4ftsjahres stattfindende Veranstaltungen werden im Veranstaltungskalender zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5\nMitgliedschaft <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme. Es soll ein schriftlicher oder m\u00fcndlicher Antrag vorliegen, \u00fcber den der Vorstand entscheidet. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bekleidung von \u00c4mtern setzt die Vollendung des 21. Lebensjahres voraus. Vorsitzender soll nur derjenige werden, der sich f\u00fcr den Verein aktiv eingesetzt hat und mindestens ein Jahr in Herrath wohnhaft war. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann langj\u00e4hrig t\u00e4tige und verdienstvolle Mitglieder zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernennen. Ehrenvorsitzender kann jeweils nur eine Person sein. Von den Vorschriften des \u00a7 5 kann die Versammlung im Einzelfall Abweichungen beschlie\u00dfen, wenn dieses dem Zweck des Vereins dienlich ist. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliedsbeitrag <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in einer Summe bis zum Ende des 1.Halbjahres f\u00e4llig wird. Er wird im Voraus erhoben. Ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung. Die H\u00f6he des Beitrags bestimmt die Mitgliederversammlung. <strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Ende der Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode, mit dem Austritt oder mit dem Ausschluss eines Mitgliedes. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des Mitglieds gegen den Verein. Der Austritt kann nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Er ist schriftlich oder m\u00fcndlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Mitgliedsbeitrag bis Ende des Gesch\u00e4ftsjahres nicht entrichtet worden ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden bei unehrenhafter F\u00fchrung oder wenn es den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Betroffene hat in der Versammlung bzw. im Vorstand ein Anh\u00f6rungsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Versammlung wird in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres einberufen. Sie w\u00e4hlt den Vorstand sowie die Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr zwei Jahre. Danach scheidet ein Kassenpr\u00fcfer jeweils aus. Die Versammlung ist weiterhin zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entlastung des Vorstandes, f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins. Der Vorstand beruft die Versammlung ein. Er hat weitere Versammlungen einzuberufen, wenn dieses von 20 stimmberechtigten Mitgliedern gew\u00fcnscht wird. Diese Versammlung ist innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags auf Einberufung beim Vorsitzenden \u2013 unter Benennung der Tagesordnung \u2013 vom Vorstand einzuberufen. <\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Mitgliederversammlungen soll durch einfaches Rundschreiben geladen werden. In ihr ist auf die Tagesordnungspunkte hinzuweisen. Die Einladung kann auch in Form eines Aushangs durchgef\u00fchrt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Zwischen der Bekanntgabe der Einladung und dem Tag der Versammlung muss eine Frist von mindestens 3 Wochen liegen. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende leitet die Versammlung. An der Versammlung k\u00f6nnen interessierte Nichtmitglieder in beratender Funktion zugelassen werden. Nur Mitglieder sind stimmberechtigt. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Wahlen k\u00f6nnen durch offene Stimmabgabe durchgef\u00fchrt werden, es sei denn, ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt geheime Wahl. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. \u00c4nderungen der Satzung bed\u00fcrfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Der\nVorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<p>1. dem Vorsitzenden, <br>2. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br>3. dem Schriftf\u00fchrer<br>4. dem stellvertretendem Schriftf\u00fchrer<br>5. dem Kassierer<br>6. dem stellvertretendem Kassierer<br>7. maximal f\u00fcnf weiteren Beisitzern<br><\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich sind der Leiter der im Ort ans\u00e4ssigen Feuerwehr sowie die im Ort wohnhaften Mitglieder von Bezirksvertretung oder Rat st\u00e4ndige<strong>,<\/strong> d. h. nicht zu w\u00e4hlende Vorstandsmitglieder, soweit sie nicht in den Vorstand gew\u00e4hlt worden sind. Nach Ablauf der zweij\u00e4hrigen Amtszeit k\u00f6nnen Vorstandsmitglieder wiedergew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem\/der Kassierer\/in. Diese vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, und zwar jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand hat insbesondere die Aufgabe, die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren bzw. sie vorzubereiten. <\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Vorstandssitzungen soll schriftlich geladen werden. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Sitzungstermin in der Vorstandssitzung festgelegt worden ist. Nicht anwesende Mitglieder sind nachtr\u00e4glich schriftlich zu unterrichten. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, der Kassierer, der Schriftf\u00fchrer sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Der Kassierer <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kassierer f\u00fchrt die Kassengesch\u00e4fte des Vereins eigenverantwortlich. Er f\u00fchrt ebenfalls eine Mitgliederliste, die st\u00e4ndig auf dem neuesten Stand zu halten ist. Sie enth\u00e4lt Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Mitglieder. \u00dcber die Kassengesch\u00e4fte ist ein Kassenbuch zu f\u00fchren, aus welchem sich die Einnahmen und Ausgaben ergeben. Guthaben sind so anzulegen, dass \u00fcber sie ggf. sofort verf\u00fcgt werden kann. Werden Betr\u00e4ge \u00fcber Sparbuch angelegt, ist sicherzustellen, dass Anleger bzw. Berechtigter der Verein ist. Die Unterschrifts- bzw. Ein- oder Auszahlungsbefugnis wird durch den Vorstand durch Beschluss festgelegt. Das Sparbuch ist durch Kennwort abzusichern. Der Kassierer fertigt einen Jahresabschluss, der mit Belegen von den Kassenpr\u00fcfern zu pr\u00fcfen ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende oder Beauftragte des Vorstandes k\u00f6nnen jederzeit Einblick in die Gesch\u00e4ftsunterlagen nehmen oder sich die Unterlagen zum Zwecke der Pr\u00fcfung aush\u00e4ndigen lassen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Der Schriftf\u00fchrer <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Schriftf\u00fchrer fertigt \u00fcber die Vorstandsbeschl\u00fcsse und die Sitzung der Mitgliederversammlung eine Niederschrift an, die in K\u00fcrze die wesentlichsten Punkte enth\u00e4lt. Der Schriftf\u00fchrer verwahrt das Schriftgut, die Urkunden und die Auszeichnungen. \u00dcber die Verwahrung der Urkunden und Auszeichnungen kann der Vorstand gesondert beschlie\u00dfen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Presse, Informationen <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Abgabe von Informationen an die Presse oder an Au\u00dfenstehende ist lediglich der Vorsitzende berechtigt. Er kann diese Befugnis auf Vorstandsmitglieder im Einzelfall \u00fcbertragen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder und Vorstandsmitglieder sind f\u00fcr den Verein grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder und Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Leistungsf\u00e4higkeit des Vereins eine angemessene Verg\u00fctung erhalten. Eine solche Verg\u00fctung kann jeweils bis zu einer H\u00f6he von 720,&#8211; Euro pro Jahr als pauschale Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EstG geleistet werden. Die Entscheidung der Verg\u00fctung trifft der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Vereinsverm\u00f6gen\n<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt M\u00f6nchengladbach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zweck zu verwenden hat. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Schlussbestimmung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6nchengladbach &#8211; Herrath, den 31. Mai 2016<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung hat die vorstehende Satzung am 20. M\u00e4rz 2015 beschlossen. Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Satzung des Vereins f\u00fcr Heimat- und Denkmalpflege Herrath \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201dVerein f\u00fcr Heimat- und Denkmalpflege Herrath\u201d. 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